Ein Kleber, der seit Ewigkeiten an meinem Briefkasten prangert.
«Stopp!!! Bitte keine Werbung», für jeden ersichtlich und noch deutlicher «Covid-19 Nein», so ist mein Briefkasten beschriftet.
Doch weil man nun 100 Millionen an Steuergeldern verprasst, hat die Obrigkeit das Gefühl, dass jeder etwas haben soll/muss davon.
Auch ohne lästigen, mit Geldverschwendung produzierten Schrott haben wir was davon.
Nämlich die Plandemie finanziert!
Unter Werbung fällt das ohne weiteres, schliesslich geht es um ein Produkt.
Erstens ist es sehr zweifelhaft eine Impfung zu bewerben und zweitens fällt dies im Bezug zum andauernden Zwang (und es ist einer) in einen sehr dunkelgrauen Bereich des Rechts.
Ich werde es so machen, dass ich alles sammle und dem BAG sende, ihr seit herzlich eingeladen mitzumachen.
Setzt ein Zeichen, dass ihre Plandemie-Abfälle nichts zu suchen haben in eurem Haushalt.
Und so gehts:
Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Firmen sich nicht an die Aufforderung des Klebers „Bitte keine Werbung“ am Briefkasten halten und trotzdem Werbung einwerfen (siehe das Beispiel „Pizza-Blitz“ in der Sendung „Espresso“ vom 24.2.2017auf SRF1).
Sie haben einen „Stopp Werbung“ Kleber auf Ihrem Briefkasten und erhalten dennoch unadressierte Werbeflyer und/oder Gutscheine?
Die Absender dieser Werbesendungen verstossen damit im Widerhandlungsfall gegen Art. 2 UWG. Mit einem eingeschriebenen Brief können Sie dies dem Unternehmen mitteilen und es dazu auffordern, Ihren Briefkastenkleber zu berücksichtigen.
Ein Musterbrief der Stiftung für Konsumentenschutz hilft Ihnen dabei, sich gegen unadressierte Werbematerialien zu wehren. (Quelle Konsumentenschutz)
Vorlage Downloaden (unter Konsumentenschutz), anpassen und retournieren.
Stephan Constant